Stellungnahme der LZÄK Sachsen zum Dentalmikroskop
Stellungnahme der LZÄK Sachsen
Anwendung eines OP-Mikroskops
Die alleinige Anwendung eines OP-Mikroskops stellt keine eigenständige Leistung im Sinne der Gebührenordnung dar. Seine Anwendung ist entsprechend § 4 Abs. 3 GOZ mit den Gebühren abg...
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Juradent-ID: 473