Kommentierung von ZA Michael Arnold, Dresden
Die Einwände von Versicherungen und Beihilfestellen bestehen nicht darin, dass das Mikroskop lediglich eine Verbesserung der Lupenbrille darstellt, sondern dass die Anwendung des Dentalmikroskops kein selbstständiges Verfahren darstellt.
Ich denke, dass man in der Anwendung de...
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Juradent-ID: 471