BZÄK: Fachliche und gebührenrechtliche Probleme in Urteilsbegründungen
Ausschuss Gebührenrecht der BZÄK, Stand: Februar 2024
Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz (GG)
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
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