VG München: Analogberechnung einer parapulpären Stiftverankerung abgelehnt
Urteil vom 06.04.2020
Die parapulpäre Stiftverankerung, die nicht in die GOZ 2012 aufgenommen wurde, kann – wenn auch selten - weiterhin indiziert sein und ist als Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer als selbstständige Leistung anerkannt.
Verschiedentlich vertreten Kos...
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Juradent-ID: 4211