LSG NRW: Keine Ausnahmeindikation für Implantate aufgrund genetisch bedingter Erkrankung
Urteil vom 06.02.2023
Das Landessozialgericht (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen lehnt mit Urteil vom 06.02.2023 (Az.: L 5 KR 739/22) für Versicherte der GKV den Anspruch auf eine implantologische Versorgung ab, die an einer sogenannten Amelogenesis imperfecta, Hypomineralisations-/Hypomaturati...
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