Keine Kostenübernahme von Implantaten durch GKV für Contergangeschädigte
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst im Bereich des Zahnersatzes grundsätzlich keine implantologischen Leistungen. Eine Kostenübernahme für Implantate kommt lediglich dann in Frage, wenn eine in der sogenannten “Behandlungsrichtlinie” vom Gemeinsame...
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