Ausfallhonorar unterliegt nicht der Umsatzsteuer
Die Umsätze aus der zahnärztlichen (Heil-)Behandlung sind nach § 4 Nr. 14 a Satz 1 UStG grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Damit sind die zahnärztlichen Tätigkeiten zur Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nicht umsatzsteuerpflichtig.
U...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 4591