AG Bielefeld: Zu kurzfristige Terminabsage in einer Bestellpraxis – Patient hat das Ausfallhonorar zu tragen
Urteil vom 10.02.2017
Das Amtsgericht (AG) Bielefeld hat Urteil vom 10.02.2017 (Az.: 411 C 3/17) zugunsten des Zahnarztes entschieden, dass ein Patient bei Nichterscheinen zu einem fest vereinbarten Termin in einer Bestellpraxis die vereinbarte Vergütung sowie den üblicherweise entgangenen Umsatz s...
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Juradent-ID: 4589