GOZ Pos. 406 gleichzeitig mit GOZ Pos. 415
Das Gericht hatte sich vorliegend u. a. die Fragen zu entscheiden, ob die GOZ-Pos. 406 neben der GOZ-Position 415 abrechenbar ist, die GOZ-Pos. 407 die vorherige Erhebung eines Parodontalstatus erfordert und ob die GOZ-Positionen 405 bzw. 407 mehrfach in Ansatz gebracht werden könne.
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Juradent-ID: 450