Berechnungsfähigkeit der GOZ 415
Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen nach den Nummern 407 bis 414, je Zahn
Nachbehandlungen nach parodontalchirurgischen Eingriffen werden nach der GOZ-Nr. 415 berechnet.
Ziel der parodontalen Nachbehandlung ist es, in der postoperat...
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Juradent-ID: 449