GOZ: 415

Thema: Berechnungsfähigkeit der GOZ 415

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Berechnungsfähigkeit der GOZ 415

Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen nach den Nummern 407 bis 414, je Zahn

Nachbehandlungen nach parodontalchirurgischen Eingriffen werden nach der GOZ-Nr. 415 berechnet.

Ziel der parodontalen Nachbehandlung ist es, in der postoperat...

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