Delegierbare Leistungen bei PZR und PAR-Behandlung
Die Bayerische Landezahnärztekammer zu Grundsätzen und juristischen Grenzen
Zahnärztliche Leistungen heißen so, weil sie nicht von Berufsfremden erbracht und abgerechnet werden dürfen, sondern nur von Zahnärzten. Der Zahnarzt kann nicht jede Aufgabe in seiner Praxis selbst erledigen und hat deshalb die Möglichkeit, Tätigkeiten an dafür qualifizierte Mitarbeiter/-innen...
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Juradent-ID: 4409