Informationsblatt zu zahnärztlichen Leistungen (§§ 14 bis 17 BBhV)
Stand: 01.01.2021
Allgemeines
Zahnärztliche Leistungen sind grundsätzlich beihilfefähig, wenn sie dem Gebührenrahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) entsprechen. Nicht beihilfefähig sind zum Beispiel:
- Aufwendungen für Untersuchungen oder Behandlungen, die ...
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Juradent-ID: 4393