Beihilfe: Beihilfeverordnungen

Thema: Beihilfeverordnung – Sachsen-Anhalt

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Informationen zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für kieferorthopädische Behandlungen (§ 15a BBhV)

Stand: 01.01.2021

Kieferorthopädische Leistungen sind nach § 15a Absatz 1 Nr. 1 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) grundsätzlich nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Altersbegrenzung gilt nicht bei schweren Kieferanomali...

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