Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für ambulante zahnärztliche Leistungen
Stand: 21.07.2017
Aufwendungen für ambulante notwendige und angemessene zahnärztliche Leistungen sind nach Maßgabe der §§ 9 bis 11 der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO) beihilfefähig. Die Angemessenheit der Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen beurteilt sich gemäß § 5 Abs. 1 NBhVO nach dem Gebüh...
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