Niedersächsischen Beihilfeverordnung
Stand: 15.08.2019
Für beihilfefähige Aufwendungen gilt die Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO) vom 07.11.2011; mehrfach geändert: §§19 und 35 neu gefasst, § 51 a eingefügt durch Artikel 1 bis 7 der Verordnung vom 15.08.2019 (Nds. GVBl. S. 232) (Nds. GVBl. S. 372).
Nachfolgend...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 3027