VG Würzburg: Kein Nachschieben von „neuen“ Gründen für das Überschreiten des Schwellenwerts
Das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg verdeutlicht in seinem Urteil vom 05.05.2020 (Az.: Az.: W 1 K 19.1618), dass ein Nachschieben von Gründen für die Faktorsteigerung, die in der Rechnung keine Stütze finden, unzulässig ist. Zulässig sind nur solche Erwägungen, die an die ber...
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