Das Verwaltungsgericht Köln zu nachträglichen Begründungen
Die schriftliche Begründung für die Überschreitung des Gebührensatzes kann jederzeit nachgereicht oder ergänzt werden
Wie bereits vom OVG Niedersachsen (Beschluss vom 12.08.2009 – 5 LA 368/08) hat aktuell das Verwaltungsgericht Köln in zwei Urteilen vom 5. Februar 2013 (Az. 19 K 1142/11) und vom 18. März 2013 (Az. 19 K 6612/11) bestätigt, dass die schriftliche Begründung für die Überschreitun...
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