SG Neuruppin: Genehmigung des HKP entfällt durch Ablauf der sechsmonatigen Frist
Urteil vom 20.05.2020
Mit Urteil vom 20.05.2020 (Az.: S 20 KR 143/19) lehnte das Sozialgericht (SG) Neuruppin den Anspruch auf Kostenübernahme für eine Versorgung mit Zahnersatz ab, wenn die Versorgung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung des Heil- und Kostenplans (HKP) erfolgte.
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