SG Mainz: Abrechnung des KFO-Plans nach BEMA-Nr. 5 auch ohne Zusendung an die Krankenkasse möglich
Urteil vom 10.05.2017
Mit Urteil vom 10.05.2017 (Az.: S 3 KA 156/15) stellt das Sozialgericht (SG) Mainz klar, dass die kieferorthopädische Behandlungsplanung nach der BEMA-Nr. 5 auch dann berechenbar ist, wenn der Behandlungsplan nicht an die für den Versicherten zuständige Krankenkasse übersandt ...
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Juradent-ID: 3836