Mustertext: Mit Berechnung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind angeblich alle verwendeten Therapiegeräte abgegolten
Ihre private Krankenversicherung stellt in Ihrem Abrechnungsbescheid fest, dass mit Berechnung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 angeblich alle verwendeten Therapiemethoden und -geräte abgegolten sind. Diese versicherungsinterne Auffassung ist fachlich und gebührenrechtlich nicht korrekt.
...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 4156