OLG Stuttgart: Alternativaufklärung bei Augmentation mit Knochenersatzmaterial oder Eigenknochen aus dem Beckenkamm
Urteil vom 29.07.2008
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat sich mit Urteil vom 29.07.2008 (Az.: 1 U 148/07) mit der Aufklärungspflicht im Rahmen einer Implantation befasst und klargestellt, dass es sich bei der Entscheidung zwischen einer Augmentation mit Knochenersatzmaterial (Bio-Oss/Bio-Gid...
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