Praxis: Aufklärung und Haftung

Thema: Aufklärung zu Behandlungsalternativen

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Intraligamentäre Anästhesie kann eine echte Behandlungsalternative zur Leitungsanästhesie sein

Zahnarzt haftet bei unterlassener Aufklärung

Mit Urteil vom 19.04.2016 (Az.: 26 U 199/15) hat das OLG Hamm entschieden, dass ein Zahnarzt für eine Behandlung mittels Infiltrations- oder Leitungsanästhesie haften kann, sofern er es unterlassen hat, den Patienten über die als echte Alte...

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