OVG NRW: Ansatz der GOZ-Nr. 5170 auch bei einer Versorgung mit Kronen
Beschluss vom 08.06.2016
Mit rechtskräftigem Berufungsbeschluss vom 08.06.2016 (Az.: 1 A 1660/15) bestätigt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen ein Urteil des VG Köln vom 10.06.2015 (Az.: 10 K 4705/13) und stellt fest, dass bei ungünstigen Kieferverhältnissen der Ansatz der GOZ-Nr. 51...
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Juradent-ID: 4112