Kommentar der Bundeszahnärztekammer
Stand September 2023
Die Beratung muss mindestens 10 Minuten dauern. Die Dokumentation der Zeitdauer ist empfehlenswert, jedoch auch unter Berücksichtigung des genauen Wortlauts von § 12 Abs. 2 Nr. 2 in der Liquidation nicht zwingend erforderlich. Die mehrmalige Berechnung der GOÄ-Nr. 000...
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Von Angelika Enderle, erstellt am 15.11.2023, zuletzt aktualisiert am 15.11.2023
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