AG Aurich: Berechnung der Ä3 bei getrennten Handlungsabschnitten durch Zahnarzt und zahnmedizinischer Fachangestellten
Urteil vom 20.10.2016
Neben der Beratungsleistung Ä3 dürfen nach der im GOZ-Teil A verankerten Allgemeinen Bestimmungen nur die zahnärztliche Untersuchungsleistung 0010 GOZ bzw. die ärztlichen Untersuchungspositionen Ä5 oder Ä6 berechnet werden. Andere, weitere Leistungen, wie z. B. Röntgen oder eine Zahnsteinentfe...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 3682