AG Hannover: GOÄ-Nr. 2382 neben der Einbringung enossaler Implantate gesondert berechenbar
Urteil vom 31.01.2008
Das Amtsgericht (AG) Hannover hat mit Urteil vom 31.01.2008 (Az.: 427 C 16678/06) bestätigt, dass bei gegebener eigenständiger Indikation die Geb.-Ziff. 2382 GOÄ als selbstständige Leistung auch neben der Einbringung enossaler Implantate berechnungsfähig ist.
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