Anspruch einer zahnmedizinischen Fachangestellten auf Vergütung von Überstunden
Mit Urteil vom 30.06.2011 (Az.: 14 Sa 29/11) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen entschieden, dass einer zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) nach ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis die Zahlung von restlichen Überstunden in Höhe von EUR 3751,31 zusteht.
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