GKV: Kassenleistung / Sachleistung

Thema: Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z)

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Privatleistungen bei gesetzlich versicherten Patienten gem. § 8 Abs. 7 BMV-Z

Mit der Kassenzulassung verpflichtet sich der Vertragszahnarzt zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung (s. § 95 SGB V). Daraus folgt für ihn grundsätzlich die Verpflichtung, GKV versicherte Patienten nach Vorlage der Versichertenkarte im Sachleistungssystem zu behandeln.

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