VG Augsburg zur Abgrenzung der GOÄ-Nr. 2382 und GOZ-Nr. 4120 im Rahmen einer parodontal-chirurgischen Therapie
Urteil vom 08.02.2018
Das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg hat mit Urteil vom 08.02.2018 (Az.: Au 2 K 17.1291) entschieden, dass im zahnärztlichen Bereich für Wundverschlussplastiken grundsätzlich nur die GOZ-Nr. 4120 Anwendung findet. Allenfalls in besonderen Einzelfällen, in denen ein über den Ta...
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Juradent-ID: 3895