BZÄK zu GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis
Stand 01.09.2017
In ihrer Kommentierung stellt die BZÄK stellt zunächst klar, dass die Leistung mehrfach berechenbar ist, wenn mehrere Befundberichte an verschiedene Adressaten erfolgen.
Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht mit Angaben zu Befund(en) und zur Diagnose ...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 3800