Das SG Berlin nimmt Stellung zur korrekten Berechnung der BEMA-Nr. Ä75
Urteil vom 22.02.2017
Ein ausführlicher schriftlicher Bericht nach BEMA-Nr. Ä75 soll einen umfassenden Gesamteindruck über den Patienten und seinen Krankheitsverlauf anderen (Fach-)Ärzten vermitteln. Aber wann sind die Voraussetzungen zur Abrechnung der GOÄ Ziffer 75 gegeben?
Dazu stellt das Sozi...
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Juradent-ID: 3726