GOÄ: Ä75

Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie

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Thema: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht

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Das SG Berlin nimmt Stellung zur korrekten Berechnung der BEMA-Nr. Ä75

Urteil vom 22.02.2017

Ein ausführlicher schriftlicher Bericht nach BEMA-Nr. Ä75 soll einen umfassenden Gesamteindruck über den Patienten und seinen Krankheitsverlauf anderen (Fach-)Ärzten vermitteln. Aber wann sind die Voraussetzungen zur Abrechnung der GOÄ Ziffer 75 gegeben?

Dazu stellt das Sozi...

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