Hinweise auf "multikausale Erkrankungen", "besondere Technik" sind keine ausreichenden Begründungen
Angemessenheit wegen mangelhafter Begründung verneint
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hatte am 08.08.2012 (Az. 19 K 6252/11) folgenden Fall zu entscheiden:
Ein beihilfeberechtigter Patient beantragte die Bewilligung von Beihilfe u.a. zu Aufwendungen in Höhe von 21.058,05 EUR, die sein behandelnder Zahnarzt für eine zahnä...
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Juradent-ID: 3730