OLG Köln: Arzt muss Aufnahme in Ärztebewertungsportal hinnehmen und negative Bewertung dulden, auch wenn sie kränkend ist
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied mit Urteil vom 05.01.2017 (Az.: I-15 U 121/16), dass ein Arzt keinen datenschutzrechtlichen Anspruch auf Entfernung seiner öffentlich zugänglichen Daten aus einem Online-Ärzteportal (jameda) hat.
Eine niedergelassene Ärztin...
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