Ein Arzt muss eine anonyme Bewertung im Internet hinnehmen
Bewertungsportale sind grundsätzlich trotz des Persönlichkeitsbezugs der in ihnen enthaltenen Meinungsäußerungen zulässig, solange die Wertungen lediglich Meinungsäußerungen und nicht falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen enthalten.
So hat im Rahmen des Lehrerbewertungspo...
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