OLG München: Vertragsunterzeichnung auf Schreibtablett (z.B. iPad) ist unwirksam
Urteil vom 04.06.2012
Die „gesetzlich vorgeschriebene Schriftform“ kann grundsätzlich durch eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz ersetzt werden, welche sodann dieselbe Rechtswirkung entfaltet wie eine eigenhändige Unterschrift. Die bloße Unterschrift auf einem Unterschriftenpad ist hier...
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