Praxis: Aufklärung und Haftung

Thema: Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation

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Rechtsprechung

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Digitale Kurzversion nicht ausreichend

Wurden früher nahezu alle Patientenakten handschriftlich geführt, werden heute viele Behandlungsverläufe nur noch in elektronischer Form dokumentiert.

Nach § 415ff. Zivilprozessordnung stellt die handschriftlich erstellte Patientenakte im Beweisverfahren als „Urkunde“ ...

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