OLG Düsseldorf: Honoraranspruch auch bei Mängeln am Zahnersatz
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 13.07.2016 (Az.: I-18 U 95/15) entschieden, dass einem Zahnarzt ein Honoraranspruch für eine durchgeführte prothetische Behandlung auch dann zusteht, wenn die Behandlung insgesamt an geringfügigen Mängeln leidet.
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