Haftung für Behandlungsfehler:
Nicht wenn der Patient die Fehlerkorrektur & medizinisch gebotene Weiterbehandlung verweigert!
Die Haftung für eine fehlerhafte medizinische Behandlung kann ausgeschlossen sein, sofern der Patient im Anschluss an diese den Heilungserfolg durch sein eigenes Verhalten vereitelt hat. Dies folgt aus am 14.09.2012 bekanntgewordenen Beschlüssen des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz
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