VGH Baden-Württemberg: Leistungsbeschränkung der KFO-Verlängerungsbehandlung durch die PBeaKK
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 14.01.2016 (Az.: 2 S 2050/15) entschieden, dass die Postbeamtenkasse weder nach ihrer Satzung noch aus anderen Gründen verpflichtet ist, bei der Verlängerung einer kieferorthopädischen Behandlung<...
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