Ausschluss der Beihilfe für kieferorthopädische Behandlungen Erwachsener verstößt nicht gegen höherrangiges Recht
Im Rahmen seines Beschlusses vom 08.02.2013 (Az. 1 A 1291/11) hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW zu klären, ob die Begrenzung des Beginns einer isolierten kieferorthopädischen Behandlung auf das vollendete achtzehnte Lebensjahr mit der beamtenrechtlich...
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