Aufklärung vor Extraktion sämtlicher Zähne – keine Haftung bei hypothetischer Einwilligung
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit Beschluss vom 18.05.2015 (Az.: 5 U 12/15) entschieden, dass ein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch aufgrund der durchgeführten Extraktion aller Zähne ausscheidet, wenn man den Einwand der hypothetischen Einwilligung berücksichti...
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Juradent-ID: 3537