Risikoaufklärung über Pulpaeröffnung bei Kariesentfernung
Mit Urteil vom 06.04.2011 (Az.: 4 O 90/09) hat das Landgericht (LG) Dortmund entschieden, dass ein Zahnarzt einen Patienten nicht über das Risiko einer Pulpa-Eröffnung im Rahmen einer Karies-Exkavation aufklären muss.
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