OLG Köln urteilt zur Befundsicherungs- und Dokumentationspflicht bei verloren gegangenen Bissmodellen
Obwohl Planungs- und Diagnostikmodelle seit dem Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes grundsätzlich zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren sind, gehen sie gelegentlich im hektischen Praxisalltag verloren.
Mit Urteil vom 19.11.2014 (Az.: 5 U 166/12) stellte das
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Juradent-ID: 3421