Praxis: Organisation

Thema: Aufbewahrungsfristen für zahnärztliche Unterlagen

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Nach den Regelungen des § 630f BGB sind „sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen" und für 10 Jahre aufzubewahren.

Im Rahmen des Haftungsrechtes nach § 199 Abs. 2 BGB (Verjährungsfrist für Sch...

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