Kommentar der Bundeszahnärztekammer
Stand September 2023
Die GOÄ Nr. 0001 kann je Behandlungsfall neben den Leistungen nach Abschnitt C. bis O. für die Behandlung derselben Erkrankung im Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes berechnet werden. Die GOÄ-Nr. 0001 ist neben Leistungen der Abschnitte C. bis O. GOÄ ...
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Juradent-ID: 3040