Ä 1 und/oder Ä5 – wiederholte Berechnung
GOZ-Fibel der Bayerischen Landeszahnärztekammer
„Beratung – auch mittels Fernsprecher –“ und/oder „Symptombezogene Untersuchung“
In den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ, Abschnitt B, heißt es: „Die Leistungen nach Nummern 1 und/oder 5 sind neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnun...
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Juradent-ID: 2032