Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) vom 3. Mai 2021
Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) vom 22. Juni 2011 – neu gefasst durch Verordnung vom 3. Mai 2021 (GVBl. S. 309).
Nachfolgend sind nur die für die zahnärztliche Behandlung relevanten Paragrafen der beihilferechtlichen Bestimmungen in Rheinland-Pfalz aufgeführt:
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