Beihilfe: Beihilfeverordnungen

Thema: Beihilfeverordnung – Nordrhein-Westfalen

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Beihilferechtliche Bestimmungen zu kieferorthopädischen Behandlungen NRW

Stand: Januar 2020

Grundsatz

Die Angemessenheit und Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung beruhen auf der Grundlage des kieferorthopädischen Behandlungsplans beziehungsweise der entsprechenden Rechnungen.

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