Berichtigungsfrist von qualifizierten Arbeitszeugnissen
Endet ein Arbeitsverhältnis besteht für den Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis (§ 630 BGB). Sofern das erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt nicht den tatsächlichen und rechtlichen Anforderungen entspricht, kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Berichtigung ...
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