Gesetzlicher Forderungsübergang bei Meinungsverschiedenheiten über die Rechtmäßigkeit einer zahnärztlichen Liquidation
Wenn die PKV zum Anspruchsinhaber wird
Seit in Kraft treten der Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Novelle 2009 folgt aus § 86 VVG i.V.m. § 194 Abs. 2 VVG, dass auch Rückzahlungsansprüche des Patienten gegen seinen Behandler aufgrund vermeintlich zu viel geleisteter Vergütung auf den Versicherer übergehen, soweit der Versicherer den...
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